Stiftungszweck

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
  1. Die Stiftung führt den Namen Dr. Jürgen Köster Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
  2. Die Stiftung hat ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg.
§ 2 Stiftungszweck
  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, von Kunst und Kultur, der Bildung und die Förderung mildtätiger Zwecke nach § 53 AO sowie die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
    1. die finanzielle Unterstützung und Förderung von bedürftigen Personen aus Hamburg-Altona und Hamburg St.-Pauli, die von Altersarmut betroffen sind;
    2. die personelle und finanzielle Unterstützung von beziehungsweise die Zusammenarbeit mit Einrichtungen, anderen Stiftungen und Institutionen aus Hamburg-Altona und Hamburg St.-Pauli, die sich auf die Bekämpfung und Linderung von Altersarmut konzentrieren und dieser entgegenwirken; bei den Einrichtungen, anderen Stiftungen und Institutionen muss es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts oder steuerbegünstigte Körperschaften handeln oder um Hilfspersonen nach § 57 Abs. 1 S. 2 AO;
    3. die Veranstaltung von Führungen für bedürftige demenzkranke, ältere Menschen in Kultureinrichtungen;
    4. die Unterstützung von ambulanten medizinischen Projekten für bedürftige, ältere Menschen, beispielsweise mit einem mobilen Arztbus;
    5. die Durchführung von belehrenden oder kulturfördernden Lesungen, Seminaren und Vorträgen für bedürftige Senioren und für das Pflegepersonal, welches demenzkranke Personen betreut;
    6. die Förderung der Veröffentlichung von Druckerzeugnissen im Sinne des Satzungszweckes