Willkommen bei der Dr. Jürgen Köster Stiftung!

Die Dr. Jürgen Köster Stiftung engagiert sich in Hamburg

- für eine zielgerichtete Linderung der Folgen von Altersarmut, und
- für eine qualifizierte Unterstützung bei der Betreuung von Demenzerkrankten.

Altersarmut bedarf unterschiedlicher Unterstützungen z.B. bei Einsamkeit der alten Menschen, einer aus der Altersarmut folgenden medizinischen Unterversorgung bis hin zu verschiedenen Notsituationen auf der Straße. Hier unterstützen wir diverse Projekte und Initiativen.

     Dr. Jürgen Köster Stiftung       Dr. Jürgen Köster Stiftung Hamburg              

Unser zweiter Schwerpunkt dreht sich um die Krankheit Demenz, die in Deutschland zunehmend diagnostiziert wird. Im Umgang mit der Krankheit Demenz sehen wir hohen Handlungsbedarf!

Weiterhin unterstützen wir bei der qualifizierten Behandlung der Demenzerkrankten und bei der Weiterbildung des Pflegepersonals.

Poesie und Malen für an Demenz erkrankte Menschen

Die Umsetzung ist gelungen! Wir konnten die Alzheimergesellschaft Hamburg von unserer Projektidee überzeugen. Das Projekt startete am 13.02.2023.
Poesie und Malen ist ein Projekt, zu dem demenziell erkranke Menschen eingeladen sind, zu den Gedichten des Stifters Dr. Jürgen Köster zu malen.

Die Dr. Jürgen Köster Stiftung Hamburg unterstützt Projekte, die nachhaltig zu unseren Themen in der Gesellschaft wirken!

Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie Projektideen und Anliegen in den beiden Themenfeldern Altersarmut und Demenz haben.

Ebenso sind wir sehr dankbar für weitere Spender in diesen Themenfeldern. Wir besprechen gerne mit Ihnen, wie Sie sich bei uns engagieren können.

Unser Stifter Dr. Jürgen Köster hat es sich zeitlebens als Arzt in Hamburg St. Pauli zur Aufgabe gemacht, älteren und bedürftigen Personen zu helfen. Sein Vermächtnis nach seinem Tod war die Gründung einer Stiftung zu genau diesem Zweck.

Die Dr. Jürgen Köster Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts der Stadt Hamburg. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, von Kunst und Kultur, der Bildung und die Förderung mildtätiger Zwecke nach § 53 AO sowie die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.