Spenden

Ob eine kleine oder große Spende, ob Zustiftung oder projektbezogene Spenden…

… JEDE SPENDE ZÄHLT!

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten und sagen „Vielen Dank!“ im Namen aller Projekte, die wir durch Ihre Hilfe unterstützen können.

Dr. Jürgen Köster Stiftung

BANK: M.M. WARBURG & CO

IBAN: DE 69 2012 0100 1000 5872 06
BIC: WBWCDEHHXXX

Spendenbescheinigung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Spenden bis zu einem Betrag von EUR 300,- im Jahr keine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen. Es ist ausrechend für Ihr Finanzamt, wenn Sie Ihren Kontoauszug der Steuererklärung beilegen.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen Zuwendungsbescheinigung bei einer Spende über EUR 300,- im Jahr aus. Dafür ist es nötig, dass Sie auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und die Adresse bitte deutlich lesbar angeben.

Spenden und Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Aufsichtsbehörde:
Justizbehörde Hamburg, Amt für Justizvollzug und Recht
Referat für Stiftungsangelegenheiten

Steuernummer:
17/406/04828
Mit Bescheid nach § 60a AO vom 7. Juli 2020 ist die Dr. Jürgen Köster Stiftung als steuerbegünstigt anerkannt.